Leistungsprinzip oder soziale Grundrechte?
Aushandlungen über die Moral des Sozialstaats vor deutschen Gerichten im 20. Jahrhundert
Helge Jonas Pösche (abgeschlossenes Dissertationsprojekt, 2022)
Die Geschichte des deutschen Sozialstaats seit dem späten 19. Jahrhundert wird zumeist als kontinuierliche und geradlinige Entwicklung eines "konservativen" Modells sozialer Sicherung beschrieben, in welchem der Verteilung sozialer Leistungen stets ein Äquivalenz- bzw. Leistungsprinzip zugrunde gelegen habe. Diese Charakterisierung beruht jedoch überwiegend auf der Untersuchung "großer" politischer Entscheidungen und institutioneller Entwicklungen, weniger auf dem Denken und Empfinden der zahlreichen Zeitgenossen, deren Schicksal mit dem Sozialstaat verbunden war. Insbesondere ist ein Bereich bislang noch kaum erforscht, der wie vielleicht kein zweiter Aufschluss über die alltägliche Bedeutung moralischer Begründungen für Sozialleistungen und deren Wandel geben könnte: die Rolle von Recht, Gerichten und juristischen Konflikten. Bereits die Sozialversicherung im Kaiserreich bot den Versicherten umfangreiche Klagemöglichkeiten, die im Laufe der Zeit zunehmend institutionalisiert und auch auf andere Bereiche, etwa die Sozialfürsorge, ausgeweitet wurden. Dennoch spricht die Forschung zwar häufig von der Verrechtlichung des Sozialstaats, nimmt jedoch die konkrete Rolle der Justiz fast nie in den Blick.
Das Projekt untersucht in einem zeitlichen Längsschnitt, wie auf juristischem Wege um Ansprüche an den Sozialstaat gestritten wurde. Im Mittelpunkt stehen dabei Aushandlungen auf der Mikro-Ebene, also alltägliche Gerichtsprozesse, welche archivalisch gut überliefert, jedoch erst zu einem kleinen Teil durch die historische Forschung erschlossen sind. Der Fokus liegt auf Deutschland bzw. ab 1945 der Bundesrepublik, die international vergleichende Sozialstaatsforschung wird jedoch ebenso in die Betrachtung mit einbezogen wie mögliche transnationale Verrechtlichungsprozesse, etwa durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Dieser Ansatz ermöglicht neue Fragen und Antworten zu wichtigen Aspekten der Sozialstaatsgeschichte: Inwieweit wirkten die Justiz und die Bezieher von Sozialleistungen neben (bzw. gegen) Politik und Verwaltung auf die Entwicklung des Sozialstaates ein? Wurden wichtige gesetzliche Änderungen – etwa im Bundessozialhilfegesetz von 1961 – durch juristische Aushandlungen vorbereitet oder sogar vorweggenommen? Was sagt der Blick auf alltägliche Konflikte um soziale Leistungen darüber aus, wie sich moralische Begründungen von Sozialstaatlichkeit über einen längeren Zeitraum veränderten? Wurde etwa nach 1945 vermehrt auf soziale Grundrechte als Bedingung für Demokratie verwiesen, wie es das einflussreiche Konzept des "Social Citizenship" nahelegt? Damit bietet sich die Möglichkeit, vermeintliche Zäsuren und Kontinuitäten in der Geschichte des Sozialstaates aus einer neuen Perspektive zu beurteilen. Aber auch mit Blick auf aktuelle Debatten über soziale Grundrechte und Reformen des Sozialstaats verspricht das Projekt neue Erkenntnisse über die historische Entstehung der heutigen sozialen Sicherungssysteme, ihrer Funktionsweisen und tragenden Moralvorstellungen.