Brave new online world
Social media shapes our debates, elections, and perceptions. While some are calling for stricter rules, others want fewer regulations. An interdisciplinary group is examining how the EU regulates the digital public sphere and calling for greater promotion of diversity.
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Auf den Punkt gebracht
- Mächtige Plattformen: Der digitale öffentliche Raum und die Kommunikation darin werden von Plattformen wie Google, Youtube, X und Tiktok beherrscht. Der Digital Service Act und weitere EU-Gesetze regeln verschiedene Aspekte der digitalen Welt wie etwa den Datenschutz oder den Schutz von Urheberrechten.
- Neue Regeln für den digitalen Raum: Eine interdisziplinäre Max-Planck-Gruppe analysiert die aktuellen Strukturen und Regelungen des digitalen öffentlichen Raums und beschäftigt sich dabei auch mit der Machtverteilung.
- Bedarf an mehr Vielfalt: Vor allem bei sozialen Medien besteht ein Bedarf an mehr Vielfalt sowie dezentralen und demokratisch organisierten Plattformen, damit die Macht gewinnorientierter Akteure reduziert werden kann.
EU-Digitalgesetze: zu lasch oder zu streng?
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt seit einem Jahr der Digital Services Act (DSA), der von manchen als „Grundgesetz für das Internet“ verstanden wird. Das Gesetz ist jedoch nicht unumstritten: Während einige sich strengere Verantwortung für die großen Plattformen gewünscht hätten, beklagen andere, dass die verstärkten Löschverpflichtungen „Zensur“ im Internet begünstigen. „Einzelheiten klärt dieses EU-Gesetz, aber nicht die grundlegende Frage zur Struktur des digitalen öffentlichen Raumes“, so Tuchtfeld. Wie viel Staat, wie viel Kontrolle, wie viel Marktmacht und welche Debattenkultur wollen Europäerinnen und Europäer im digitalen Raum?
Rethinking digital public spaces for democracy
In der Forschungsgruppe „Humanet3“ denken und arbeiten mittlerweile vier Forschende interdisziplinär. Sie klären: Was passiert gerade technisch und gesellschaftlich, wie reagiert das Recht darauf, welchen Effekt hat es, und wenn es nicht geregelt ist, welche Regelung wäre sinnvoll? Sie analysieren Ist-Zustände, erkennen Missstände, finden Regelungslücken, bewerten die Konzentration von Macht und notieren deren Vakuum und überlegen Lösungen. „Jeder bringt seine Expertise ein: zum einen aus dem öffentlichen Recht, um über Grundrechte nachzudenken sowie über die Aufgaben und Ziele von Gesetzgebung und staatlicher Aufsicht.“ Zum anderen brauche es das Wettbewerbsrecht, das sich originär mit privater Macht und Märkten beschäftigt. „Und wir nutzen computergestützte sozialwissenschaftliche Erkenntnisse, um besser zu verstehen, wie aktuelle Entwicklungen von künstlicher Intelligenz den digitalen Raum verändern“, sagt Tuchtfeld. Die Gruppe beschäftigt sich also mit nichts Geringerem als der Neugestaltung digitaler öffentlicher Räume.
Kaum Mitspracherechte der Nutzenden
Doch vor der Neukonzeption kommt die Analyse des Ist-Zustands: Welche Phänomene begegnen Nutzenden, welche Regeln gelten für den digitalen Raum? „Nach der E-Commerce-Richtlinie im Jahr 2000 war es gesetzgeberisch für 15 Jahre recht ruhig, mit der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2016 startete dann jedoch eine Welle an Reformen“, so Tuchtfeld und verweist auf mindestens acht verschiedene EU-Gesetze, die die EU seit 2016 zur Gestaltung des digitalen öffentlichen Raumes erlassen hat. Sie reichen vom Datenschutzrecht über das Urheberrecht bis hin zur Plattformregulierung und bilden das Regelwerk für die digitale Welt – je nachdem, welcher Aspekt reguliert werden soll. „Die EU verfolgt den Ansatz, die digitale Transformation menschenzentriert zu gestalten“, sagt der Wissenschaftler und verweist auf die Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade, eine politische Absichtserklärung, die im Dezember 2022 verabschiedet wurde. Der Fokus liege darauf, die Gesellschaft und ihre Mitglieder im digitalen öffentlichen Raum zu schützen.
Mehr Wettbewerb allein reicht nicht
Einen anderen Aspekt dabei untersucht Germán Johannsen vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München. Als Wettbewerbsrechtler beobachtet er die Machtverhältnisse im Ökosystem der sozialen Medien und kennt die Forderungen nach Zerschlagung von Big-Tech, nach mehr oder weniger Regulierungen. Er setzt an einem anderen Punkt an und prüft, ob sich aus dem europäischen Wettbewerbsrecht nicht ein anderer Ansatzpunkt für eine Regulierung ergibt. Stichwort: Verteilungsgerechtigkeit. „Eine Gesellschaft, in der niemand übermäßige wirtschaftliche Macht besitzt, stellt sicher, dass kein privater Akteur etwa die politische Agenda einer Nation kontrollieren kann“, sagt Johannsen und sieht vor allem die Notwendigkeit für mehr Alternativen für Social-Media-Nutzende.
Kombinierte Welten - alte Problem
Noch grundsätzlicher blickt Anna Sophia Tiedeke, Rechtswissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, auf den digitalen Raum und fragt: „Stellt uns die digitale Transformation tatsächlich vor völlig neue Herausforderungen?” Nach ihrer Analyse erleben wir in Diskussionen über die adäquate Regulierung der digitalen Öffentlichkeit häufig lediglich eine Neuauflage von bereits geführten und ausdifferenzierten Debatten aus der analogen Welt. Unter dem Einfluss der aktuell tatsächlichen oder der zumindest gefühlten Bedrohung für demokratiefördernde Diskursräume würden Lösungen herbeigewünscht. Dabei setze man sich zu wenig mit der Frage auseinander, ob vermeintliche Lösungen tatsächlich helfen (können), dem Problem zu begegnen.
Denn wir leben längst in einer Welt, in der der analoge und der digitale Raum eng verflochten sind. Wer sich in der physischen Welt bewegt, nutzt Google Maps, um ans Ziel kommen, Sharing-Plattformen ermöglichen eine andere Form der Mobilität und der Nutzung öffentlicher Räume. Selbst die Speaker im Hyde Park lassen ihre Debatten filmen und stellen sie auf Youtube und anderswo für ein breiteres Publikum zur Diskussion ein und erweitern so die Möglichkeiten der physischen Öffentlichkeit – räumlich wie zeitlich. „Beide Räume sind ineinander verschränkt, sodass auch Lösungen diese Verschränkungen, die Architektur und Bedingungen des Zugangs und der Beteiligung berücksichtigen müssen“, sagt Tiedeke. Sie untersucht grundlegende Fragen des Zusammenspiels von Institutionen, wie etwa Staaten, internationalen Organisationen, Plattformunternehmen und privaten Selbstregulierungsgremien wie Metas Oversight Board, und ihren Regelsystemen in der digitalen Öffentlichkeit. Sie befasst sich damit, wie sich beispielsweise internationale Menschenrechtsstandards in diesem Zusammenspiel verändern und welche Auswirkungen das hat: nicht nur auf unser Verständnis von Öffentlichkeit, sondern auch auf unser Selbstverständnis als derjenigen, die sich in diesen Räumen bewegen.
Zeit für neue Modelle und Initiativen
Auch Gruppenmitglied Chaewon Yun vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin widmet sich dem digitalen öffentlichen Raum. Sie forscht zu künstlicher Intelligenz (KI) unter dem Aspekt der Mensch-Technik-Interaktion. Yun kombiniert sozialwissenschaftliche Fragestellungen mit computergestützten Methoden (Computational Social Science): Mittels empirischer Methoden wie Online-Experimenten, dem Einsatz von KI zur Bearbeitung von natürlicher Sprache oder Netzwerkanalysen für EU-Rechtsakte untersucht sie, welche Bedeutung der Mensch in der digitalen Transformation hat – und was es für die digitale Transformation, insbesondere für die Entwicklung künstlicher Intelligenz, bedeutet, menschenzentriert zu sein. „Zwar ist in politischen Erklärungen und sogar dem AI Act oft die Rede von ‚menschenzentrierter künstlicher Intelligenz‘, die konkrete Bedeutung des Konzepts ist jedoch unscharf und umstritten“, sagt Yun.
New ideas for a digital public space
Crack oder Graubrot?
„Das Momentum für neue Modelle und Initiativen war noch nie so hoch wie jetzt“, findet Erik Tuchtfeld. „Viele Menschen sind unzufrieden, wie es auf den kommerziellen Plattformen läuft, und dennoch werden sie genutzt.“ Das mag auch an der Größe und Bedienungsfreundlichkeit liegen. Viele Alternativen kommen weniger schillernd und mit weniger technischen Möglichkeiten daher. Es erinnert ein wenig an das gute, gesunde Vollkornbrot, das neben einem Croissant auf dem Frühstückstisch wartet und die Ernährungsvernunft anspricht. Ohne Zweifel ist sein Nährwert besser – gerade für den täglichen Verzehr. „Der Vergleich hinkt etwas“, bemerkt Tuchtfeld. „Es gibt nicht wenige, die in diesen speziellen Croissants eher süchtig und krank machendes Crack sehen.“ Schon um der Gesundheit der öffentlichen Debatte und der Demokratie willen sollte es mehr Vielfalt im digitalen Raum geben.
Der Text erschien zuerst in der MaxPlanckForschung Ausgabe 1/2025 und wurde als Onlineversion überarbeitet.













